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 Spice - die neue berauschende Psychodroge

Spice (deutsch: Gewürz) besteht laut Hersteller aus einer Vielzahl verschiedener, teilweise recht exotischer Kräuter, wie zum Beispiel blaue Lotusblumen und sibirischer Löwenschwanz oder auch Maconha Brava (bekannt als "falsches Marihuana).
Diesen Kräutern werden mitunter psychoaktive Eigenschaften nachgesagt. Daneben finden sich darin auch Zusätze wie Rosen, Honig oder Vanille, die der Geschmacksverbesserung dienen.

Die Verpackung von Spice sieht aus wie ein kleiner Teebeutel, ihr Inhalt verspricht berauschende Wirkung sowie ein extrem erhebendes und stimulierendes Körpergefühl.
Verwendung findet Spice insbesondere als Ersatz für Cannabisprodukte.

Seit einigen Monaten ist diese psychoaktive Kräutermischung auf dem Markt und gewinnt täglich neue Spice-Freunde.
Spice gibt es in verschiedenen starken Sorten wie Silver, Gold, Diamond, Tropical Synergy und Arctic Synergy.

Laut Hersteller soll die berauschende Wirkung auf der Kombination bestimmter natürlicher pflanzlicher Inhaltsstoffe beruhen.
In verschiedenen Analysen konnten jedoch mehrere synthetische synthetischen Cannabinoiden, die den Rauschzustand auslösen, nachgewiesen werden.
Auf der Verpackung steht ein Hinweis, dass Spice zum Räuchern konzipiert wurde und nicht oral aufgenommen werden sollte. Tatsächlich wird Spice aber kaum zum Räuchern verwendet, sondern zur Aufnahme durch Rauchen.

Die genaue Wirkung der Droge ist unklar. Konsumenten berichten von einer spürbaren Rauschwirkung, die der von Marihuana sehr ähnlich sei soll.
Eindeutige Aussagen zur Wirkung und zu möglichen Nebenwirkungen und Langzeitfolgen können bisher aber nicht getroffen werden.

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Ergänzende Anmerkung der Redaktion vom 20.01.2009:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die in der Modedroge "Spice" und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide "CP-47,497" und "JWH-018" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt.
Damit ist in Deutschland seit dem 22. Januar 2009 jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt.
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