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 Zuschuss für eine Ernährungsberatung durch Ihre Krankenversicherung

Während man als gesetzlich Krankenversicherter auf viele Leistungen vom Gesetz her einen rechtlichen Anspruch hat, gibt es auch eine Reihe von Leistungen, die von den jeweiligen gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschußt werden können, aber nicht zwingend erbracht werden müssen.
In diesen Bereich fallen unter anderem auch die möglichen Zuschüsse, die der Krankenversicherte von der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Inanspruchnahme einer Ernährungsberatung erhalten kann.

Dabei geht es konkret um die Ernährungsberatung, die nicht aufgrund einer bereits bestehenden Erkrankung notwendig ist, denn hier müssten die Krankenversicherungen die Kosten übernehmen. Vielmehr geht es um die Beratung, die zum Zwecke einer Diät in Anspruch genommen wird, also mit dem Ziel des Gewichtsverlustes.


Die gesetzliche und private Krankenversicherung
Wenn es um die privaten Krankenversicherungen geht, dann hängt die Höhe des Zuschusses zu einer Ernährungsberatung zwecks einer Diät ausschließlich davon ab, ob und in welchem Umfang eine solche Leistung im gewählten Tarif vereinbart wurde. Möglich ist es auf jeden Fall, diese Leistung gegen einen höheren Beitrag in den PKV-Tarif mit aufzunehmen.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen kommt es darauf an, wie es der jeweilige Krankenversicherer handhabt, es kann hier also größere Unterschiede geben, was die Zuschüsse anbelangt. In den letzten Jahren hat sich die Situation allerdings für den Versicherten insoweit sehr positiv entwickelt, als daß immer mehr gesetzliche Krankenversicherungen die Ernährungsberatung zum Zwecke einer Diät bzw. des Gewichtsverlusts als eine Gesundheitsvorsorge und Präventivmaßnahme anerkennen, so daß oftmals ein recht hoher Anteil der Kosten für die Beratung erstattet wird.

Jedoch bieten private Krankenversicherungen gegenüber den gesetzlichen Kassen häufig umfangreichere Leistungen an. Doch auch wenn diese Leistungen häufig zu einem Wechsel verlocken, sollte man die Konditionen und möglichen Mehrkosten bei der PKV genau prüfen.



Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschüsse
Die Bedingungen, unter welchen ein solcher Zuschuß dann letztendlich gewährt sind, sind bei nahezu allen gesetzlichen Krankenkassen identisch.
Und zwar muß beim Krankenversicherten ein Übergewicht vorhanden sein und demzufolge die Diät bzw. der Gewichtsverlust mit größerer Wahrscheinlichkeit dazu führen, daß eventuelle Gesundheitsrisiken vermindert werden. Das Ziel der Gewichtsreduktion ist also eine zwingende Voraussetzung, damit ein Zuschuß gewährt wird.

Die Höhe des Zuschusses ist dann jeweils von den einzelnen Krankenversicherungen abhängig.
Manche gesetzlichen Krankenkassen geben heute einen Zuschuß von 80 Prozent der Kosten, während andere Krankenversicherer beispielsweise einen festen Betrag pro Einzelstunde des Kurses erstatten, wie etwa 30 oder 50 Euro.
Man sollte allerdings beachten, daß dieser Zuschuß meistens erst nachträglich gezahlt wird. Man muß den Kurs für die Ernährungsberatung also zunächst selbst zahlen, und bekommt dann einen Teil der Kosten nachträglich erstattet. Daher sollte man sich auch vorab bei der Krankenkasse informieren, in welcher Höhe ein Zuschuß erfolgen wird.

 
Foto "Ausgewogene Diät": ©Andrew3333 | Dreamstime.com


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